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E-ID Schweiz: verschoben ist besser als kaputt

Ein Kommentar zur digitalen Brieftasche – und dazu, was ein Kalendereintrag mit Sicherheit zu tun hat.

Die Schweiz hat den Start ihrer E-ID gestoppt, ohne einen neuen Termin zu nennen. Deutschland hat drei Monate später einen Termin genannt, ohne die verbindliche technische Richtlinie dafür veröffentlicht zu haben. Zwei Regierungen, dasselbe Vorhaben, zwei genau entgegengesetzte Entscheidungen – und daran lässt sich ziemlich gut ablesen, wie ernst es einem Staat mit der eigenen Identitätsinfrastruktur ist.

Zwei gleich gestaltete Ausweis-Symbole nebeneinander auf dunklem Grund: links in Petrol mit dem Schriftzug swiyu und der Zeile "Schweiz: Start ohne Datum", rechts in Hellgrau mit dem Schriftzug d-you und der Zeile "Deutschland: 2. Januar 2027". Das Bild stellt die beiden staatlichen Identitaets-Apps und ihre unterschiedlichen Zeitplaene gegenueber.

Wir haben an dieser Stelle schon zweimal über die europäische Brieftasche geschrieben, beide Male am Rand: einmal in der Bestandsaufnahme zur Altersverifikation auf Betriebssystemebene, einmal in dem Nachtrag über die EU-App, die zwei Minuten hielt. Dort stand am Schluss die Frage, wie lange die EUDI-Wallet halten wird, wenn es ernst wird. Diesmal geht es nicht um die Frage, sondern um die Technik darunter: was in so einer Brieftasche tatsächlich passiert, was das Gesetz dazu verlangt, und warum genau an dieser Stelle beide Länder gerade ihre Termine verschieben oder eben nicht.

Was die Schweiz am 30. Juni entschieden hat

Am 30. Juni 2026 hat der Bundesrat einen neuen Zeitplan für die Einführung der E-ID und der Vertrauensinfrastruktur bekanntgegeben. Bekanntgegeben ist dabei das freundliche Wort: Ein Einführungsdatum für die E-ID nennt die Mitteilung nicht, es werde später kommuniziert. Fest ist nur, dass die Vertrauensinfrastruktur „im ersten Halbjahr 2027 ihren Betrieb aufnehmen können“ soll.

Als Begründung nennt der Bund zwei Punkte, und beide sind technisch. Erstens: „Neueste Entwicklungen im Bereich der künstlichen Intelligenz bringen zusätzliche Herausforderungen für die Erstellung einer E-ID mit sich.“ Zweitens verstärkt das Bundesamt für Justiz den Online-Ausstellungsprozess mit weiteren technischen Vorkehrungen, um Schadsoftware zu erschweren und die Erkennung von Deepfakes zu stärken.

Das ist ein bemerkenswert unbequemes Eingeständnis. Der heikelste Moment im Leben einer digitalen Identität ist nicht ihre Benutzung, sondern ihre Ausstellung. Wer es schafft, sich mit einem gefälschten Gesicht und einem echten Ausweisfoto eine E-ID auf den Namen einer anderen Person ausstellen zu lassen, hat danach einen staatlich signierten Nachweis in der Hand, dem jeder Prüfer glaubt – weil er genau dafür gebaut wurde. Gegen diese Art von Angriff hilft keine Kryptographie im Nachhinein. Sie hilft nur davor.

Der Vorlauf dazu war knapp. Das E-ID-Gesetz wurde am 28. September 2025 an der Urne angenommen, und zwar, wie das Bundesamt für Justiz selbst festhält, „mit 50,39 Prozent Ja-Stimmen knapp“. Am 25. Februar 2026 kündigte der Bund deshalb vier zusätzliche Massnahmen an, um die Kritikpunkte der Gegnerschaft aufzunehmen – der Start war damals auf den 1. Dezember 2026 angesetzt. Am 21. April 2026 wies das Bundesgericht die Beschwerden gegen die Abstimmung ab; es ging dabei um verspätet gemeldete Zuwendungen von Ringier und der TX Group in der Höhe von rund 163'000 Franken, die dem Gericht nicht schwer genug wogen, wie die Nachrichtenagentur Keystone-SDA berichtete. Und Ende Juni war der Dezembertermin dann weg.

Was Deutschland am 9. September entschieden hat

Am 9. September 2026 hat das deutsche Digitalministerium BMDS Name und Startdatum der deutschen EUDI-Wallet bekanntgegeben. Sie heisst d-you und startet am 2. Januar 2027. Laut netzpolitik.org steht das „d“ für Digital und Deutschland und das „you“ für die einzelnen Nutzer. Über Namen lässt sich streiten, aber wer eine Ausweis-App nach dem Muster einer Streaming-Marke benennt, hat die Rollenverteilung vielleicht schon ganz gut verstanden.

Inhaltlich klingt die Ankündigung erst einmal gut. Die App soll ermöglichen, sich „online wie offline sicher auszuweisen, wichtige Dokumente digital zu verwalten und jederzeit selbstbestimmt über die eigenen Daten zu verfügen“. Sie soll „kostenlos und freiwillig nutzbar sein, während analoge Dienste weiterhin bestehen bleiben“, und persönliche Daten sollen nach Darstellung des Ministeriums ausschliesslich auf dem Smartphone gespeichert und verschlüsselt verarbeitet werden. Rechtsgrundlage ist das Digitale-Identitäten-Gesetz, das das Kabinett am 20. Mai 2026 beschlossen hat. Gebaut wird die App von einem Team aus der Bundesagentur für Sprunginnovationen, dem BSI, der Bundesdruckerei, Fraunhofer AISEC, PwC Deutschland und einer Kommunikationsagentur.

Der interessante Teil steht nicht in der Ankündigung, sondern daneben. Die verbindliche technische Grundlage für die deutsche Wallet ist die Technische Richtlinie TR-03189 des BSI. Sie legt nach eigener Beschreibung „verbindliche technische Vorgaben, Verfahren und Sicherheitsanforderungen“ fest und bestimmt, „wie die EUDI-Wallet gestaltet sein soll und welche Komponenten darin zusammenwirken“. Und sie befindet sich, Stand heute, „noch in Erstellung“ und ist „daher nicht öffentlich verfügbar“.

Rechnet das kurz nach: Knapp vier Monate vor dem Start ist das Dokument, das die Anforderungen an das Produkt definiert, nicht fertig. Die App wird nach Darstellung von netzpolitik.org bislang auch nicht sicherheitsgeprüft, und die Bundesregierung will „unter Berücksichtigung eventueller Restrisiken über den Start“ entscheiden. Die IT-Sicherheitsforscherin Bianca Kastl beschreibt das dort mit dem schönsten Bild, das dieser Text zu bieten hat: „Das ist ein wenig so, als würde man auf einem fahrenden Zug noch ein paar Sicherheitsingenieure holen.“

Zwei Länder, dasselbe Problem, zwei Reaktionen. Die Schweiz hat den Termin dem Sicherheitsstand angepasst. Deutschland passt den Sicherheitsstand dem Termin an. Das ist nicht Ländervergleich um des Vergleichens willen – es ist der einzige Unterschied, den ein Nutzer später überhaupt zu spüren bekommt.

Senkrechte Zeitleiste mit sechs datierten Ereignissen zur schweizerischen E-ID und zur deutschen EUDI-Wallet, von der Volksabstimmung am 28. September 2025 bis zum geplanten deutschen Start am 2. Januar 2027. Rot hervorgehoben ist der 30. Juni 2026, an dem die Schweiz ihren Einfuehrungstermin ohne neues Datum gestrichen hat.

Unverknüpfbarkeit steht in der Verordnung

Damit zur Technik, denn hier liegt der eigentliche Streit. Die europäische Grundlage ist die Verordnung (EU) 2024/1183, allgemein als eIDAS 2.0 bekannt. Sie verlangt von einer Brieftasche nicht nur, dass sie funktioniert, sondern beschreibt in ihren Erwägungsgründen ausdrücklich, wie sie sich zu verhalten hat.

Erwägungsgrund 32 verlangt Unbeobachtbarkeit: Anbieter von Brieftaschen „sollten Unbeobachtbarkeit gewährleisten, indem sie keine Daten erfassen und keinen Einblick in die Transaktionen der Nutzer der europäischen Brieftasche für die Digitale Identität haben“. Erwägungsgrund 59 definiert die selektive Offenlegung als Konzept, „das den Eigentümer von Daten dazu ermächtigt, nur bestimmte Teile grösserer Datensätze offenzulegen, damit der Empfänger nur diejenigen Informationen erhält, die für die Erbringung des von einem Nutzer angeforderten Dienstes notwendig sind“. Erwägungsgrund 56 bindet Abfragen an die Datenminimierung. Und Erwägungsgrund 60 hält fest, dass der Zugang zu Diensten unter Verwendung eines Pseudonyms nicht verboten sein sollte, solange keine Rechtsvorschrift eine Identifizierung verlangt.

Das ist, und das sei ausdrücklich gesagt, ein anständiger Anforderungskatalog. Wer nur die Schlagzeilen liest, erwartet von Brüssel etwas anderes. Datenminimierung, Pseudonyme, keine Einsicht des Betreibers in die Transaktionen – wenn eine Brieftasche das alles einhält, ist sie der Fotokopie eures Ausweises in jeder Hinsicht überlegen. Wer die Debatte um den digitalen Euro verfolgt hat, erkennt an dieser Stelle eine verwandte Frage wieder: Es kommt darauf an, was von einem Erwägungsgrund am Ende in der Spezifikation landet.

Und sie steht nicht im Protokoll

Am 19. Juni 2024 haben 16 international führende Kryptographen – unter ihnen Jan Camenisch, Anna Lysyanskaya und Bart Preneel – dem Architektur- und Referenzrahmen der EUDI-Wallet ein öffentliches Feedback geschrieben. Ihr Befund: Einige der damaligen Designentscheidungen fallen hinter die Datenschutzanforderungen der Verordnung zurück, weil sie auf kryptographischen Methoden beruhen, die für solche Anforderungen nie entworfen wurden.

Konkret geht es um die beiden Nachweisformate, die in Europa gesetzt sind: SD-JWT und die mobile Fahrerlaubnis nach ISO mDL. Beide können selektive Offenlegung – sie können also einzelne Merkmale zeigen und den Rest verbergen. Was sie nicht können, ist Unverknüpfbarkeit. Der Grund ist einfach und hat nichts mit schlampiger Umsetzung zu tun: In beiden Formaten wird eine feste Signatur des Ausstellers mitgeliefert, und diese Signatur ist bei jeder Vorweisung dieselbe Bytefolge. Zwei Prüfer, die ihre Protokolle vergleichen, sehen also nicht nur zwei Altersnachweise, sondern zweimal denselben. Die Kryptographen empfehlen deshalb BBS-Nachweise, eine seit über zwanzig Jahren erforschte Familie anonymer Nachweise, bei der jede Vorweisung eine frische, mathematisch unverknüpfbare Signatur trägt.

Was ist daraus geworden? Es gibt inzwischen eine eigene technische Spezifikation der EU zu Zero-Knowledge-Beweisen, Fassung 1.0 vom 21. Mai 2025, redaktionell aktualisiert am 30. Januar 2026. Ihr erster Absatz beantwortet die Frage vollständig: „At present, no existing ZKP approach can be deemed fully suitable or mature enough for direct integration into the EUDI Wallet.“ Das Dokument prüft die Verfahren, beschreibt die Lücken und ist erklärtermassen beschreibend, nicht vorschreibend.

Damit steht der Befund: Die Verordnung verlangt Unbeobachtbarkeit und Datenminimierung. Die Formate, mit denen sie umgesetzt wird, liefern Datenminimierung – und bei der Unverknüpfbarkeit eine organisatorische Zusage statt einer mathematischen Eigenschaft. Wer schon einmal eine eigene Zertifizierungsstelle für SSH aufgesetzt hat, kennt den Unterschied aus dem eigenen Serverraum: Eine Signatur, die überall gleich aussieht, ist genau deshalb so praktisch – und genau deshalb so gut wiedererkennbar.

Wie die Schweiz das umgeht: mehr Nachweise statt bessere Mathematik

Die schweizerische Vertrauensinfrastruktur benutzt dieselben Bausteine. Auf der Technologieseite des Bundes stehen sie namentlich: „Verifiable Credentials (SD-JWT VC), Decentralised Identifiers (DIDs), sowie OpenID for Verifiable Credential Issuance (OpenID4VCI) and Verifiable Presentations (OpenID4VP)“. Die technische Dokumentation zu swiyu nennt dieselben Formate und dazu Widerrufslisten für den Sperrstatus.

SD-JWT VC ist genau das Format, dessen Verknüpfbarkeit die Kryptographen kritisiert haben. Die Antwort des Bundes darauf ist nicht bessere Mathematik, sondern mehr Nachweise: „Selective disclosure and batch issuance ensure privacy and allow to reduce shared identity data.“ Batch Issuance heisst, dass die Wallet nicht einen Nachweis erhält, sondern einen ganzen Stapel gleichartiger Nachweise mit jeweils eigener Signatur, und für jede Vorweisung einen frischen davon verbraucht. In der Mitteilung vom 25. Februar 2026 steht derselbe Gedanke in Behördendeutsch: Eine Mehrfachausstellung unterschiedlicher E-IDs soll verhindern, dass Transaktionen verfolgt werden können.

Das ist ein ehrlicher Kompromiss, und er funktioniert – bis der Stapel leer ist. Ein Vorrat an Einmalnachweisen ist eine Ressource, und Ressourcen gehen zur Neige, müssen nachgeladen werden und erzeugen dabei wieder Verkehr zum Aussteller. Vor allem aber ist die Eigenschaft, die dabei herauskommt, eine andere als die, die die Verordnung beschreibt. Der Bund formuliert das selbst auffällig vorsichtig: „Linkability of usage across different services is technically restricted.“ Eingeschränkt, nicht ausgeschlossen. Wer solche Sätze schon einmal geschrieben hat, weiss, wie viel Arbeit in der Wortwahl steckt.

Was der Bund sieht und was nicht

Bevor jetzt die falsche Erzählung entsteht: Der Bund baut sich mit der E-ID keine Datenbank eurer Anmeldungen. Er betreibt laut eigener Beschreibung zwei Register, ein Basisregister und ein Vertrauensregister. Darin liegen „the identifiers and public keys of credential issuers and verifiers, information on their trust level, as well as information on a credentials state of revocation“. Und ausdrücklich: „Personal data contained in individual digital credentials is never stored in these registers.“ Auch der Aussteller erfährt aus diesem Aufbau nicht, wo ihr euren Nachweis später vorweist: Der Prüfer fragt nicht bei ihm nach, sondern liest den Sperrstatus aus einer Widerrufsliste, die laut Dokumentation keine Rückschlüsse auf Inhaber oder Inhalt eines Nachweises zulässt.

Dazu kommen die vier Massnahmen vom Februar 2026, und die sind ernst zu nehmen. Nur gesetzlich berechtigte Anbieter dürfen die AHV-Nummer abfragen, unautorisierte Anfragen blockiert die Wallet automatisch. Anbieter müssen ihre Datenabfragen in einem öffentlichen Register eintragen, und bei Verstössen werden Nutzer gewarnt. Das Bundesamt für Justiz kann fehlbare Anbieter aus dem System ausschliessen. Wer die Abstimmungsdebatte von 2025 mitgemacht hat, erkennt in dieser Liste Punkt für Punkt die Argumente der Gegnerschaft wieder – und das ist ein Kompliment, nicht eine Kritik.

Die Stelle, an der Daten zusammenlaufen können, ist damit nicht der Staat, sondern die Prüferseite. Ein Anbieter, der euren Altersnachweis sieht, sieht auch die Signatur, die Kennung des Nachweises und die Abfrage beim Sperrstatus. Mehrere Anbieter, die zusammenarbeiten wollen, brauchen dafür keine Behörde. Es ist derselbe Mechanismus, den wir bei Metadaten in Messengern beschrieben haben: Nicht der Inhalt verrät euch, sondern das Wiedererkennungsmerkmal am Rand.

Waagrechte Kette aus vier Stationen - Aussteller, swiyu-Wallet, Verifier und die Register des Bundes - mit der Angabe, was jede Station bei einer Vorweisung zu sehen bekommt. Hervorgehoben ist der Verifier, weil dort die abgefragten Merkmale, die Signatur des Ausstellers und die Kennung des Nachweises anfallen; die Register des Bundes enthalten keine Personendaten aus den Nachweisen.

Freiwillig, kostenlos, analog – und trotzdem die falsche Frage

Beide Länder betonen dasselbe Dreifachversprechen. Die deutsche Wallet soll „kostenlos und freiwillig nutzbar sein, während analoge Dienste weiterhin bestehen bleiben“. Für die Schweiz hält das Bundesamt für Justiz auf seiner Themenseite zur staatlichen E-ID Freiwilligkeit, Kostenlosigkeit, grösstmögliche Kontrolle über die eigenen Daten und Privacy by Design fest.

Diese Zusagen sind echt, und sie sind nicht wenig. Sie beantworten nur eine andere Frage als die, die sich stellt. Freiwilligkeit auf der Ausgabeseite sagt nichts über die Annahmeseite: Entscheidend ist nicht, ob ihr eine E-ID beantragen müsst, sondern ob es Dienste gibt, die ohne sie nicht mehr erreichbar sind. Wie dieser Hebel aussieht, wenn er einmal angesetzt wird, haben wir am Beispiel der Altersverifikation auf Betriebssystemebene in aller Länge beschrieben; das wird hier nicht wiederholt. Der Punkt für heute ist ein anderer und kleiner: Wenn die Verknüpfbarkeit einer Vorweisung nur organisatorisch eingeschränkt ist, dann hängt der Datenschutz eines freiwilligen Systems an dem Verhalten derjenigen, die es verlangen werden.

Nebenbei: Dass Bequemlichkeit die Bindung an eine Plattform erhöht, ist in diesem Feld keine neue Erkenntnis. Bei Passkeys hat genau dieser Mechanismus dazu geführt, dass ein Anmeldeverfahren mit sehr guten Sicherheitseigenschaften nebenher drei Konzern-Ökosysteme zementiert hat. Eine Brieftasche, die auf dem Smartphone lebt und aus dem App-Store zweier amerikanischer Unternehmen kommt, betrachtet ihr besser mit dieser Erfahrung im Hinterkopf.

Die Gegenposition, und was von ihr bleibt

Gegen diesen Text lassen sich mindestens drei gute Einwände formulieren, und sie gehören hierher.

Erstens: Der Vergleichsmassstab ist nicht das Ideal, sondern die Gegenwart. Heute schickt ihr für einen Altersnachweis ein Foto eures Ausweises an einen Drittanbieter, und der speichert es. Eine Brieftasche mit selektiver Offenlegung übermittelt stattdessen ein Merkmal. Selbst mit wiedererkennbarer Signatur ist das eine deutliche Verbesserung, und wer das Gegenteil behauptet, vergleicht mit einer Welt, in der niemand ein Alter nachweisen muss.

Zweitens: Batch Issuance ist keine Ausrede, sondern Stand der Technik. Wenn keine ZKP-Familie reif genug für den Einsatz auf Millionen Geräten mit Secure Elements ist – und das sagt die EU-Spezifikation selbst –, dann ist ein Stapel Einmalnachweise die beste heute lieferbare Annäherung. Eine Infrastruktur auf ein Verfahren zu setzen, dessen Hardwareunterstützung fehlt, wäre der schlechtere Fehler.

Drittens: Verzögerungen kosten auch etwas. Jedes Jahr ohne staatliche E-ID ist ein Jahr, in dem private Identitätsdienste, Ausweis-Uploads und Video-Identifikation weiterlaufen. Wer Sicherheit gegen Termine ausspielt, sollte die Kosten des Wartens mitnennen.

Diese Einwände halten – bis auf eine Stelle. Sie rechtfertigen alle den heutigen technischen Stand. Keiner von ihnen rechtfertigt, ein System als unverknüpfbar zu beschreiben, das es nicht ist. Genau das ist der Unterschied zwischen der schweizerischen und der deutschen Kommunikation: Der Bund schreibt „technically restricted“ und meint es. Das Versprechen „jederzeit selbstbestimmt über die eigenen Daten verfügen“ ist dagegen eine Zusage, die das Protokoll nicht hält, und sie steht in einer Ankündigung, deren technische Richtlinie noch nicht einmal geschrieben ist.

Was ich anders mache

Ich werde die E-ID nicht grundsätzlich ablehnen. Ein staatlich signierter Nachweis, der ein einzelnes Merkmal zeigt, ist mir lieber als ein Ausweisfoto im Kundendienstsystem einer Plattform. Was ich anders mache als die Gebrauchsanleitung es vorsieht, sind drei Dinge.

Ich behandle die Brieftasche als Ausweis, nicht als Konto. Ein Ausweis wird gezeigt, wenn jemand ein Recht hat, ihn zu sehen. Er wird nicht bei jeder Anmeldung vorgelegt, weil es schneller geht. Die Bequemlichkeit ist in diesem System die Falle, nicht das Geschenk.

Ich prüfe bei jeder Abfrage, wer fragt und was er will. Die Schweiz baut genau dafür ein öffentliches Register der Abfragen und eine Sperrmöglichkeit für fehlbare Anbieter. Ein Kontrollinstrument, das niemand benutzt, ist Dekoration. Wer eine Abfrage sieht, die mehr will als nötig, sollte sie ablehnen und melden.

Ich bleibe beim analogen Weg, solange es ihn gibt. Nicht aus Nostalgie, sondern weil die gesetzliche Zusage, dass analoge Dienste bestehen bleiben, nur so lange praktisch gilt, wie es Leute gibt, die sie nutzen. Ein Schalter, an dem niemand steht, wird geschlossen, und danach ist die Freiwilligkeit eine Formulierung im Gesetz und keine Wahlmöglichkeit mehr.

Fazit: Ein Termin ist keine Sicherheitseigenschaft

Die Schweiz hat im Juni ihren eigenen Starttermin gestrichen, weil der Ausstellungsprozess gegen Deepfakes und Schadsoftware nicht fest genug war. Das ist keine Panne, das ist die einzige richtige Reihenfolge: erst die Eigenschaft, dann das Datum. Deutschland macht es umgekehrt und hat dafür ein Datum, eine Kommunikationsagentur und einen Namen, aber keine veröffentlichte technische Richtlinie.

Und darunter liegt in beiden Ländern dieselbe offene Frage. Die Verordnung verlangt Unbeobachtbarkeit, die Formate liefern sie nicht, die zuständige Spezifikation sagt selbst, dass kein verfügbares Verfahren dafür reif ist, und die Praxis behilft sich mit einem Stapel Einmalnachweise. Das ist tragfähig genug für den Anfang und nicht tragfähig genug für die Sätze, die darüber gesagt werden.

Wer wissen will, wie gut eine digitale Identität wirklich ist, schaut deshalb nicht auf die Datenschutzerklärung, sondern auf zwei Dinge: ob die Signatur bei jeder Vorweisung eine andere ist, und ob die Richtlinie, die das vorschreibt, gelesen werden kann. Bei der Schweizer E-ID lautet die Antwort einmal „fast“ und einmal „ja“. Bei d-you lautet sie einmal „fast“ und einmal „noch nicht“. Die Zeit, die die Schweiz sich dafür genommen hat, ist das Billigste an dieser ganzen Infrastruktur.

Quellen und weiterführende Links

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