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Chatkontrolle-Trilog: Suchplan statt Verdacht

Am Dienstag, dem 29. September 2026, verhandeln Rat, Parlament und Kommission im sechsten Chatkontrolle-Trilog über die dauerhafte CSA-Verordnung — in den Räumen des Rates und, wie jeder Trilog, hinter verschlossenen Türen. Auf dem Tisch liegt ein Vorschlag, der die anlasslose Durchsuchung privater Chats nicht mehr so nennt, sondern „Suchplan".

Illustration: geöffneter Briefumschlag mit halb herausgezogenem Brief und rotem Stempel «DURCHSUCHT», im Hintergrund die Umrisse einer Lupe.

Die Chatkontrolle ist damit endgültig das Gesetz, das nie beschlossen wird und nie verschwindet. Wie die freiwillige Variante im Juli per Verfahrenstrick zurückkam, steht in unserem Beitrag EU beschliesst Chatkontrolle Light im Eilverfahren; die Unterscheidung zwischen Chatkontrolle 1.0 und 2.0 ist dort ebenfalls erklärt. Hier geht es um das, was seither dazugekommen ist, und um die Frage, was am Dienstag entschieden werden soll.

Chatkontrolle-Trilog am 29. September: was feststeht

Ein Trilog ist die informelle Verhandlungsrunde, in der Vertreter der drei EU-Institutionen einen gemeinsamen Gesetzestext aushandeln. Protokolle werden nicht veröffentlicht, die Öffentlichkeit erfährt vom Ergebnis erst, wenn es feststeht. Dass am 29. September verhandelt wird, belegt ein internes Papier der irischen Ratspräsidentschaft an die Mitgliedstaaten: Das Ratsdokument 11956/26 vom 10. September 2026, eingestuft als „LIMITE" und von Agence Europe öffentlich gemacht, kündigt den sechsten Trilog „at the Council premises on 29 September 2026" an.

Patrick Breyer, früherer EU-Abgeordneter der Piraten und derjenige, der den Begriff Chatkontrolle geprägt hat, beschreibt die Lage auf seiner laufend aktualisierten Themenseite so: „Am Dienstag, den 29. September findet ein potenziell letzter und entscheidender Trilog statt." Und weiter: „Die EU-Unterhändler stehen unter massivem Druck, einen ‚faulen Kompromiss' zu schliessen, der verdachtslose Massenscans unserer Chats dauerhaft zementieren würde." Verhandlungsführer der Kommission ist Innenkommissar Magnus Brunner.

Seit Juli wieder erlaubt: die freiwillige Chatkontrolle

Der Juli-Beitrag endete mit dem Hinweis, dass der Rat noch zustimmen muss. Das hat er getan: Am 23. Juli 2026 hat der Rat die Übergangsverordnung wieder in Kraft gesetzt. Anbieter dürfen damit erneut freiwillig nach Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs suchen, und zwar „until 3 April 2028". Laut EDRi gilt die neue Ausnahme seit dem 31. Juli 2026.

Eine Einschränkung hat das Parlament durchgesetzt, und sie ist die wichtigste: Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation ist ausgenommen. Der Rat zitiert die Änderung wörtlich, ausgeschlossen sind Dienste, „to which end-to-end encryption is, has been or will be applied". EDRi hält fest, dass die beiden Änderungsanträge ausdrücklich auch gegen Client-Side-Scanning schützen. Für die Übergangszeit heisst das: Signal bleibt draussen, unverschlüsselte Direktnachrichten grosser Plattformen nicht.

Das verschiebt die Kräfte im Trilog. Die Übergangslösung, die das Parlament im März abgelehnt hatte, gilt jetzt wieder bis 2028. Breyer hatte schon im Juli gewarnt, dass die Regierungen keinen Anreiz haben, sich auf das Konzept des Parlaments einzulassen, solange ihr Status quo immer wieder verlängert wird. Seit dem 31. Juli liegt dieser Status quo für die nächsten zwanzig Monate fest.

Der Kompromiss der Präsidentschaft: zwei Spuren

Wie die irische Präsidentschaft die Verordnung zuschneiden will, hat Agence Europe am 23. September 2026 beschrieben. Der Vorschlag teilt Inhalte in zwei Gruppen:

  • Öffentliche Inhalte — also alles, was ohnehin jeder sehen kann — sollen per Aufdeckungsanordnung durchsucht werden können, allerdings nur nach bereits bekanntem Material, ausdrücklich um eine allgemeine Überwachungspflicht zu vermeiden.
  • Private Kommunikation — Chats, Direktnachrichten, private Cloud-Ordner — soll weiter freiwillig durchsucht werden, gestützt auf die Ausnahme von der ePrivacy-Richtlinie. Und zwar nach bekanntem und neuem Material sowie nach Anbahnungsversuchen gegenüber Kindern, dem sogenannten Grooming.

Die Reihenfolge ist bezeichnend: Dort, wo ohnehin alles öffentlich ist, gibt es enge Regeln. Dort, wo es um private Nachrichten geht, gibt es die weiteste Befugnis.

Schema zum Chatkontrolle-Kompromiss: Öffentliche Inhalte nur auf Anordnung und nur bekanntes Material, private Kommunikation freiwillig durchsucht, inklusive neuem Material und Grooming, nach einem Suchplan für einen Zeitraum.

Der Unterschied zwischen bekanntem und neuem Material ist dabei nicht nur juristisch. Bekanntes Material lässt sich mit einer Liste von Prüfwerten bereits identifizierter Aufnahmen abgleichen. Neues Material und Grooming dagegen setzen voraus, dass eine Software private Bilder und Unterhaltungen inhaltlich beurteilt, die sie nie zuvor gesehen hat. Das Parlament verlangt deshalb laut Agence Europe, automatisierte Erkennung auf bekanntes Material zu beschränken und dafür die Indikatoren-Datenbank des geplanten EU-Zentrums zu verwenden.

Suchplan statt Verdacht

Der Kern des Streits ist die Frage, wer eine Durchsuchung auslösen darf und für wie lange. Das Ratsdokument 11956/26 nennt als möglichen Kompromiss die „authorisation of search plans for a period of time rather than on a case-by-case basis" — also die Genehmigung von Suchplänen für einen Zeitraum statt im Einzelfall. Der Antrag eines Anbieters könne dabei „the technologies used and other relevant safeguards" enthalten. Was dem Rat dabei am wichtigsten ist, steht im selben Papier: „the most important aspect for the Council is effective detection and removal of content online as provided for through the voluntary regime".

Pikant ist, dass der Plan auch in der Position des Parlaments vorkommt. Es verlangt laut Agence Europe, dass jede Suche einen Plan mit den eingesetzten Technologien und Schutzvorkehrungen voraussetzt und von einer Justiz- oder unabhängigen Verwaltungsbehörde genehmigt und beaufsichtigt wird. Der Rat übernimmt den Begriff, verschiebt aber den Gegenstand: Durchsucht werden sollen laut Agence Europe „specific parts of a service or individual users". Nicht mehr nur einzelne Nutzer also, sondern wahlweise einzelne Nutzer oder ganze Teile eines Dienstes.

Breyer nennt das auf seiner Seite „Schein-Targeting" und fasst den Vorschlag so zusammen: „Sie wollen Behörden dauerhaft erlauben, auf Antrag eines Anbieters ‚Suchpläne' für ‚Teile eines Dienstes' zu genehmigen." Was ein „Teil eines Dienstes" ist, beantragt der Anbieter; genehmigen muss es die Behörde — nur eben nicht mehr im Einzelfall, sondern für einen Zeitraum. Die Direktnachrichten einer Plattform sind ebenso ein Teil des Dienstes wie ihre Gruppenchats. Ein richterlicher Durchsuchungsbefehl nennt eine Person. Ein Suchplan nennt eine Funktion. Das ist kein Durchsuchungsbefehl für eine Wohnung, sondern eine Dauerbewilligung für das ganze Treppenhaus.

Was sonst noch auf dem Tisch liegt

Das Ratsdokument listet als ergänzende Massnahmen „safety by design, facilitating user flagging, metadata analysis and behaviour patterns and age verification systems". Zwei davon verdienen Aufmerksamkeit. Metadaten und Verhaltensmuster fallen auch dort an, wo Inhalte verschlüsselt sind — ihre Analyse wäre also der Weg, auf dem auch verschlüsselte Dienste wieder in den Blick geraten. Warum Metadaten oft mehr verraten als Inhalte, haben wir in Metadaten bei Messengern ausführlich beschrieben. Und die Altersverifikation, die der Rat laut EDRi für riskante Dienste verpflichtend machen will, ist dieselbe Art Werkzeug, die die Kommission parallel im EU KIDS Act vorsieht. Das Parlament lehnt sie in der CSA-Verordnung ab.

Offen ist, ob die Verschlüsselung in der dauerhaften Verordnung so geschützt bleibt wie in der Übergangslösung. Laut netzpolitik.org galt der Ausschluss verschlüsselter Inhalte im Juni nur als „vorläufig" vereinbart. Ob das nach dem Dienstag noch gilt, steht in keinem öffentlich bekannten Dokument.

Was ihr bis Dienstag tun könnt

Ein Trilog ist nicht öffentlich, aber die Verhandler des Parlaments sind gewählt und erreichbar. Viel Zeit bleibt nicht:

  • Schreibt euren EU-Abgeordneten, oder ruft an. Das Werkzeug auf fightchatcontrol.eu hilft dabei, die eigenen Abgeordneten zu kontaktieren, und verfolgt die Positionen der Mitgliedstaaten. Betrieben wird es nach eigener Angabe von einem dänischen Softwareentwickler ohne Parteibindung, der keine Spenden annimmt.
  • Nennt drei konkrete Punkte, wie Breyer sie formuliert: Das Parlament soll bei seinem Mandat bleiben — Anordnungen nur gegen konkret Verdächtige —, pauschale Suchpläne ablehnen und keine Schlupflöcher für freiwillige Massenscans zulassen.
  • Setzt bei den grossen Fraktionen an. Breyer empfiehlt, vor allem Abgeordnete der konservativen EVP und der Sozialdemokraten anzusprechen, weil an ihnen das Ergebnis hängt.
  • Lest in der Schweiz mit. Die Schweiz verhandelt nicht mit, eure Abgeordneten sitzen nicht in Strassburg. Die Dienste, um die es geht, sind aber dieselben, die ihr benutzt — teilt die Information mit Bekannten in der EU.
  • Schützt eure eigene Kommunikation, unabhängig vom Ausgang: Ende-zu-Ende-verschlüsselte Messenger sind von der freiwilligen Chatkontrolle ausgenommen. Welche sich eignen, steht in unserem Juli-Beitrag.

Fazit: Ein Suchplan ist kein Verdacht

Die Chatkontrolle 2.0 kommt nicht mehr als Scanpflicht für alle zurück, sondern in Einzelteilen: freiwilliges Scannen, das bis 2028 bereits gilt, Suchpläne, die ganze Teile eines Dienstes umfassen dürfen, Metadatenanalyse für das, was verschlüsselt bleibt, und eine Altersprüfung für Dienste, die als riskant gelten. Jedes Einzelteil lässt sich als massvoll verkaufen. Zusammen ergeben sie das, was das Parlament seit 2023 ablehnt: die Durchsuchung privater Kommunikation ohne konkreten Verdacht.

Der Unterschied zwischen dem Parlament und dem Rat lässt sich deshalb auf eine einzige Frage zurückführen, die am Dienstag beantwortet werden soll: Beginnt eine Durchsuchung bei einem Menschen, gegen den etwas vorliegt, oder bei einem Dienst, auf dem viele Menschen sind? Alles andere ist Verpackung. Dass diese Frage hinter verschlossenen Türen entschieden wird, gehört leider zur Tradition des Verfahrens — ebenso wie der Umstand, dass die Öffentlichkeit vom Ergebnis voraussichtlich aus einem geleakten Dokument erfährt.

Quellen und weiterführende Links

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