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Das Zugangserschwerungsgesetz 2010

Das Zugangserschwerungsgesetz wurde 2009 von der deutschen Bundesregierung eingeführt und 2010 beschlossen. Das Hauptziel dieses Gesetzes war es, den Zugang zu kinderpornografischen Inhalten im Internet zu erschweren, indem Internet Service Provider (ISPs) verpflichtet wurden, den Zugriff auf solche Inhalte zu blockieren. Trotz seiner scheinbar wohlmeinenden Absichten stieß das Gesetz auf erheblichen Widerstand in der Öffentlichkeit und bei Datenschützern.

Die Kritik am Zugangserschwerungsgesetz bezog sich hauptsächlich auf zwei Aspekte: Erstens wurde argumentiert, dass die bloße Blockierung von Inhalten die Quellen des Problems nicht beseitigt, sondern lediglich versteckt. Zweitens und noch wichtiger wurde befürchtet, dass das Gesetz den Weg für eine umfassendere Internetzensur ebnen könnte. Kritiker warnten, dass die Infrastruktur, die zum Blockieren von kinderpornografischen Inhalten eingerichtet wurde, später möglicherweise zur Unterdrückung anderer Inhalte oder zur Überwachung der Online-Aktivitäten der Bürger verwendet werden könnte.

Die Auswirkungen solcher Gesetze auf demokratische Gesellschaften können gravierend sein:

  1. Zensur: Die Einführung von Blockierinfrastrukturen kann leicht zur Zensur von Informationen führen, die der Regierung oder mächtigen Interessengruppen unliebsam sind.
  2. Einschränkung der Meinungsfreiheit: Die Angst vor Überwachung kann dazu führen, dass Bürger zögern, ihre Meinungen offen auszudrücken oder sich über bestimmte Themen zu informieren.
  3. Vertrauensverlust: Wenn Bürger glauben, dass ihre Regierung versucht, ihre Online-Aktivitäten zu überwachen oder zu kontrollieren, kann dies zu einem allgemeinen Misstrauen gegenüber öffentlichen Institutionen führen.

In Bezug auf Frau Ursula von der Leyen, die später Präsidentin der Europäischen Kommission wurde, geriet sie in Kritik, da sie als damalige Bundesfamilienministerin eine der Hauptbefürworterinnen des Gesetzes war. Ihre Rolle führte dazu, dass sie 2010 den Big Brother Award erhielt, einen negativen Preis für Personen oder Organisationen, die in besonderer Weise gegen Datenschutz und Bürgerrechte verstoßen.

Abschließend zeigt das Zugangserschwerungsgesetz, wie gut gemeinte gesetzliche Maßnahmen unbeabsichtigte und potenziell gefährliche Folgen für die Freiheiten und Rechte der Bürger haben können. Es betont die Notwendigkeit, den Schutz von Kindern und die Wahrung von Bürgerrechten sorgfältig abzuwägen und sicherzustellen, dass die Implementierung solcher Gesetze nicht zu einer unverhältnismäßigen Einschränkung der Grundrechte führt.

Wer genau hinschaut, der wird merken, dass das Zugangserschwerungsgesetzt heute in einer ähnlichen Form, obwohl es es ja eigentlich nicht gäben dürfte, allgegenwertig ist. Unliebsame Seiten werden blockiert, Telegram Kanäle gesperrt und in geopolotischen Krisen die Berichterstattung aus anderen Ländern komplett blockiert. In Ländern wie der Türkei ist sowas bereits Alltag, und die Menschen getrauen es sich nicht mal mehr öffentlich gegen die Regierung sich auszusprechen.

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