Google-Suche nach dem DMA: die Schweiz bleibt draussen
Die 60-Tage-Frist, die die EU-Kommission Google gesetzt hatte, ist am 21. September 2026 abgelaufen, und die Google-Suche sieht im Europäischen Wirtschaftsraum seither anders aus: Vergleichsdienste stehen oben, Preise sind aus den Hotelkarussells verschwunden. Für den DMA ist das der erste echte Praxistest bei der Suche — und für die Schweiz ändert sich nichts. Im August haben wir hier beschrieben, warum die Schweiz beim Digital Markets Act das Falsche reguliert. Das ist die Fortsetzung: Was Google in der Frist tatsächlich umgebaut hat, wo es gilt, und warum Schweizer Nutzer davon ausgerechnet dieses Mal verschont bleiben.

Google-Suche und DMA: was die Kommission im Juli verlangt hat
Am 23. Juli 2026 hat die Kommission Google mit 890 Millionen Euro gebüsst. 460 Millionen davon betreffen die Suche: Google habe eigene Dienste für Shopping, Hotels, Verkehr und Sportresultate bevorzugt, «including at the top of the search results page or by using enhanced visuals and filters». Die übrigen 430 Millionen betreffen Google Play und sind nicht Thema dieses Beitrags. Laut Pressemitteilung IP/26/1670 hatte Google 60 Tage Zeit, danach drohen Zwangsgelder von bis zu fünf Prozent des weltweiten Tagesumsatzes.
Wichtig für alles Folgende: Der DMA verbietet Selbstbevorzugung. Er schreibt nicht vor, wie eine gute Suchergebnisseite auszusehen hat. Diese Lücke füllt Google selbst — und nutzt sie, wie sich zeigt, auch für die Öffentlichkeitsarbeit.
Was Google am 8. September in der EU-Suche umgebaut hat
Google hat den Umbau am 8. September ausgerollt, knapp zwei Wochen vor Fristende. Die technische Beschreibung steht nicht in einer Pressemitteilung, sondern in Googles Dokumentation für Website-Betreiber. Zwei neue Elemente tragen den Umbau.
Erstens die Aggregator Unit, ein Block für Vergleichsdienste. Sie erscheint laut Google bei Anfragen «related to hotels, flights, long distance trains or buses, products, and local businesses». Der bestplatzierte Vergleichsdienst wird ausgeklappt, weitere lassen sich aus einer Liste wählen. Aufgenommen wird nur, wer von Google als «Vertical Search Service» anerkannt ist und seine Daten per Feed oder Echtzeit-Schnittstelle liefert.
Zweitens die Supplier Unit für direkte Anbieter, also einzelne Hotels, Fluggesellschaften oder Handwerksbetriebe. Für sie braucht es keine Datenlieferung, das normale Crawling genügt. Bedingung ist, dass die Website «must serve users in the EEA».
Dazu kommt, was wegfällt. Laut einer Reuters-Meldung vom 8. September zeigen die Karussells für Hotels, Airlines und Restaurants keine Echtzeitpreise mehr. Die Plattform E-Commerce Germany hat zudem beobachtet, dass die organischen Produktkarussells um den 15. und 16. September aus den Ergebnissen im EWR verschwunden und durch einen Block mit Vergleichsseiten ersetzt worden sind.

Der grösste Qualitätsverlust in 29 Jahren — sagt Google
Google hat den Umbau nicht still vollzogen, sondern laut angekündigt. Nick Fox, bei Google für Suche zuständiger Senior Vice President, sagte gegenüber Reuters: «These changes degrade the user experience for Europeans — boosting online intermediaries at the expense of local businesses, and removing helpful features people rely on every day.» Google spricht vom grössten Qualitätsverlust in der 29-jährigen Geschichte der Suche und nennt einen Rückgang des Direktbuchungsverkehrs zu europäischen Betrieben um 30 Prozent bei früheren DMA-Anpassungen. Diese Zahl stammt von Google selbst und ist unabhängig nicht überprüft.
Ganz falsch ist der Einwand nicht. Auch der Schweizer Branchendienst Hotel Inside beschreibt das Paradox: Wenn Vergleichsportale oben stehen, wird aus einer möglichen Direktbuchung schnell eine vermittelte, und davon profitiert vor allem Booking, das laut der dort zitierten HOTREC-Studie rund 71 Prozent des Marktes der Online-Reisebüros hält. Ein Torwächter wird zurückgedrängt, ein anderer rückt nach. Das ist ein echtes Problem der Umsetzung.
Beim Absender lohnt sich trotzdem ein genauer Blick. Die «hilfreichen Funktionen», deren Verlust Google beklagt, sind exakt jene Flächen, für die die Kommission Google verurteilt hat: Hotelpreise und Produktkarussells aus Googles eigenen Diensten, prominent über allen anderen. Dass ein Konzern die Entfernung seiner eigenen Bevorzugung als Qualitätsverlust bezeichnet, ist ungefähr so überraschend wie ein Wirt, der das Rauchverbot für einen Angriff auf die Gemütlichkeit hält. Es ist vor allem eine Botschaft an die Politik, rechtzeitig vor der Beurteilung durch die Kommission.
Die Frist ist abgelaufen, die Kommission schweigt
Was am 21. September passiert ist, lässt sich schnell beantworten: öffentlich nichts. Die Nachrichtenseite der Kommission zum DMA führt nach dem Bussenentscheid vom 23. Juli bis heute, 28. September, keinen weiteren Eintrag zu Google. Ob die Kommission den Umbau als ausreichend betrachtet, ob sie Zwangsgelder prüft oder ob sie mit Google noch verhandelt, ist nicht bekannt. Die Pressemitteilung vom Juli kündigt lediglich an, die Kommission werde die Umsetzung überwachen und den Dialog fortsetzen, ausdrücklich auch zur Darstellung in AI Overviews und im AI Mode.
Das Schweigen ist bemerkenswert, weil gerade die Frist der Punkt war, der den DMA vom klassischen Kartellrecht unterscheidet. Eine Uhr, die abläuft, ohne dass jemand auf sie schaut, ist keine Durchsetzung, sondern Dekoration. Wer gewinnt, hängt jetzt davon ab, ob Brüssel Googles Umbau prüft oder Googles Pressearbeit.
Google-Suche in der Schweiz: gilt nur im EWR, und da gehört die Schweiz nicht dazu
Beide Dokumentationsseiten von Google nennen denselben Geltungsbereich: den Europäischen Wirtschaftsraum. Zur Aggregator Unit heisst es: «People in European Economic Area (EEA) countries who are searching for things like 'hotels near me' may notice that the experience has changed.» Die Schweiz gehört nicht zum EWR. Das EDA hält fest: «1992 lehnte die Schweiz den Beitritt zum EWR-Abkommen in einer Volksabstimmung ab.» Vertragsstaaten sind neben den EU-Mitgliedern Norwegen, Island und Liechtenstein.
Daraus folgt nach Googles eigener Darstellung ein Grenzverlauf mitten durchs Rheintal. Wer in Vaduz nach einem Hotel sucht, gehört zum EWR; wer in Buchs SG dieselbe Anfrage stellt, nicht. Ob Google den EWR in der Praxis genau so abgrenzt, haben wir nicht selbst geprüft, und Reuters zitiert Google mit dem leicht abweichenden Satz, Nutzer ausserhalb der EU seien nicht betroffen. Für die Schweiz macht beides keinen Unterschied: Sie liegt weder in der EU noch im EWR.
Auch die Schweizer Fachpresse ist sich nicht sicher. Das IT-Magazine schrieb am 10. September: «Wie sich die Änderungen auf die Schweiz auswirken, muss sich erst noch zeigen. Oft gelten vergleichbare Anpassungen in der EU auch hierzulande.» Die Dokumentation sagt das Gegenteil, und die Erfahrung dieses Sommers ebenfalls.
Zweimal dieselbe Grenze, zweimal verliert die Wahlfreiheit
Im Juli hat Google den Auswahlbildschirm für die Suchmaschine auf Android in der Schweiz abgeschafft. Die WEKO hat in ihrer Medienmitteilung vom 14. Juli genau die Grenze beschrieben, die jetzt wieder auftaucht: Google habe die Funktion «in der Schweiz abgeschafft, während sie im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) weiterhin verfügbar ist». Eine neue Mitteilung zu dieser Vorabklärung gibt es bis heute nicht.
Jetzt also der zweite Fall mit umgekehrtem Vorzeichen. Beim Auswahlbildschirm verloren Schweizer Nutzer etwas, das es im EWR weiter gibt. Bei der Suche behalten sie etwas, das es im EWR nicht mehr gibt: Googles eigene Hotelpreise und Produktkarussells an erster Stelle. Wer das als Glück empfindet, weil die Suche hierzulande «besser» bleibt, übernimmt Googles Lesart. Die andere Lesart lautet: In der Schweiz darf Google weiterhin tun, wofür es in der EU mit 460 Millionen Euro gebüsst wurde.
Beide Fälle beruhen auf derselben Mechanik, und sie ist die gleiche wie im Vorgängerartikel: Wo eine Pflicht besteht, baut Google um. Wo keine besteht, bleibt alles so, wie es für Google am günstigsten ist — mal durch Wegnehmen, mal durch Stehenlassen. Die Schweiz ist in diesem Bild nicht Zuschauerin, sondern Kontrollgruppe.
Eine praktische Randnotiz verdient trotzdem Erwähnung: Schweizer Hotels verschwinden nicht aus der neuen EWR-Suche. Die Supplier Unit verlangt nur, dass die Website Nutzer im EWR bedient — was für jedes Hotel mit Gästen aus Deutschland, Österreich oder Italien zutrifft. Wie sie dort im Vergleich zu Booking abschneiden, entscheidet allerdings wieder Googles Algorithmus.
Was noch offen ist
- Die Beurteilung der Kommission. Ob der Umbau den Entscheid vom 23. Juli erfüllt, hat Brüssel bis heute nicht gesagt. Erst eine Stellungnahme oder ein Zwangsgeldverfahren zeigt, ob die 60-Tage-Frist mehr war als eine Zahl in einer Pressemitteilung.
- Die Rolle von Booking. Wenn Vergleichsdienste die frei gewordenen Flächen besetzen, profitiert vor allem ein Anbieter, den die EU selbst als Torwächter führt und dem die Kommission am 28. September ein eigenes Merkblatt gewidmet hat. Ob die Kommission das in ihrer Beurteilung berücksichtigt, ist offen.
- Die AI Overviews. Die Kommission hat angekündigt, auch über die Darstellung in Googles KI-Antworten zu sprechen. Wird dort Googles eigener Inhalt bevorzugt, verschiebt sich die Selbstbevorzugung nur um ein Stockwerk nach oben.
- Die Grenze in der Praxis. Ob Liechtenstein tatsächlich die neue Ansicht bekommt und die Schweiz ausnahmslos die alte, ist nur über Googles Dokumentation belegt, nicht über einen Test. Wer im Rheintal wohnt, kann das mit zwei Suchanfragen diesseits und jenseits der Grenze nachprüfen.
- Die WEKO. Die Vorabklärung zum Auswahlbildschirm läuft seit dem 14. Juli, ohne Frist und ohne Sanktionsmöglichkeit. Zur Suche hat die Schweiz kein Verfahren, und das KomPG regelt, wie im Vorgängerartikel beschrieben, die Inhalte nach dem Muster des DSA, nicht den Markt.
Unabhängig davon, wie Brüssel entscheidet, bleibt die einfachste Form von Wahlfreiheit in der Schweiz dieselbe wie vorher: Die Standardsuchmaschine lässt sich von Hand ändern, und unsere Übersicht zu den Alternativen zur Google-Suche nennt die Kandidaten. Wer grundsätzlicher ansetzen will, findet im Ratgeber zum Schutz der Privatsphäre den Einstieg.
Fazit: Die Schweiz bleibt Googles Kontrollgruppe
Der Umbau der Google-Suche zeigt zweierlei. Erstens wirkt der DMA: Innert 60 Tagen hat Google Flächen geräumt, die die Kommission im Juli beanstandet hatte. Zweitens ist Wirkung nicht dasselbe wie Erfolg. Ob Nutzer in der EU jetzt die bessere Wahl haben oder nur einen anderen Vermittler vor die Nase gesetzt bekommen, ist offen, und die Kommission trägt mit ihrem Schweigen nichts zur Klärung bei.
Für die Schweiz ist die Lage dagegen eindeutig. Ob Google eine Wahlmöglichkeit streicht oder eine verurteilte Praxis beibehält, hängt hier allein davon ab, was Google gerade nützt. Im Juli war es das Wegnehmen, im September das Stehenlassen. Ein Land, das in beiden Richtungen nur zusieht, reguliert nicht das Falsche. Es reguliert in dieser Frage gar nicht.
Quellen und weiterführende Links
- Europäische Kommission: Commission fines Google €890 million for breaches of the Digital Markets Act, 23. Juli 2026
- Europäische Kommission: Pressemitteilung IP/26/1670 (PDF)
- Europäische Kommission: DMA Latest News, Stand 28. September 2026
- Google Search Central: Aggregator unit in Google Search, zuletzt aktualisiert 18. September 2026
- Google Search Central: Supplier unit in Google Search, zuletzt aktualisiert 18. September 2026
- Reuters (via The Star): Google warns of lower quality as it revamps Europe search results to avoid EU fines, 8. September 2026
- E-Commerce Germany: Google product carousels disappear from search in the EEA
- Hotel Inside: Brüssel gegen Google – und Booking gewinnt?, 15. September 2026
- IT-Magazine: Grösster Qualitätsverlust in 29 Jahren – Google moniert neue EU-Regeln, 10. September 2026
- EDA: Europäische Freihandelsassoziation (EFTA) und Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)
- WEKO: Das Sekretariat der WEKO ermittelt gegen Google, 14. Juli 2026