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Quad9 verlässt Frankreich wegen DNS-Sperren

Quad9 verlässt Frankreich: Ab dem 24. November 2026 bietet die Stiftung mit Sitz in Zürich ihren DNS-Resolver 9.9.9.9 für Nutzer in Frankreich nicht mehr an. Auslöser ist ein Urteil des Pariser Tribunal judiciaire, das Quad9 unter Zwangsgeld dazu verpflichtet, 58 Domains von Piraterie-Seiten für Tennisübertragungen zu sperren — und die Weigerung von Quad9, DNS-Antworten zu fälschen.

Titelbild: Quad9-Logo, darunter gross das Datum 24.11.2026 und der Satz «Quad9 stellt den Dienst für Nutzer in Frankreich ein», mit dem Hinweis auf das Urteil des Tribunal judiciaire de Paris vom 21.10.2026.

Was DNS ist und warum es sich als Zensurwerkzeug anbietet, haben wir in DNS-Verschlüsselung auf Linux, Android und Windows erklärt; hier geht es um den konkreten Fall und darum, was er für euch in der Schweiz bedeutet.

Quad9 verlässt Frankreich: was am 21. Oktober entschieden wurde

Am 21. Oktober 2026 hat die 3. Kammer des Tribunal judiciaire de Paris im beschleunigten Verfahren (RG 26/11882) entschieden. Klägerin ist beIN Sports France; die gesperrten Seiten verbreiten Piratenstreams von Spielen der WTA-Tour. Die Fondation Quad9, im Urteil mit der Adresse «c/o Switch, Zürich» geführt, muss die Sperrmassnahmen umsetzen, die ihr das Gericht bereits am 13. Mai 2026 auferlegt hatte. Tut sie es nicht, fällt ein Zwangsgeld von 1000 Euro pro Tag an, gerechnet ab der Urteilsverkündung und bis zum Ende der angeordneten Massnahmen.

Dieses Ende ist ungewöhnlich präzise datiert: Die Sperre gilt laut Urteil «jusqu'à la date du dernier match du tournoi WTA, pour la saison 2026, actuellement fixé au 14 novembre 2026». Gesperrt werden sollen anfangs sechs Domains, inzwischen sind es durch Nachmeldungen der Medienaufsicht Arcom 58. Rechtsgrundlage ist Artikel L.333-10 des französischen Code du sport, ein Sondergesetz gegen Piraterie bei Sportübertragungen. Auf denselben Artikel hat sich 2024 schon Canal+ gegen OpenDNS gestützt, dazu weiter unten mehr.

Gefordert hatte beIN deutlich mehr. Laut TorrentFreak vom 5. Oktober verlangte der Sender 10'000 Euro pro Tag und pro Domain, bei 58 Domains also bis zu 580'000 Euro täglich. Das Gericht hat auf 1000 Euro pro Tag insgesamt reduziert, ein Rabatt von über 99 Prozent, wie ihn beIN seinen eigenen Abonnenten vermutlich selten gewährt. Quad9 selbst beziffert das Risiko bis zum 14. November auf rund 24'000 Euro, Anwaltskosten nicht eingerechnet.

Was die Richter Quad9 vorhalten

Interessant ist die Begründung. Quad9 hatte vorgetragen, eine Sperre nur für Frankreich sei technisch nicht umsetzbar. Das Gericht hält dagegen, Quad9 wende nach eigener Aussage bereits eine «automatisierte Filterung» an, um bösartige Domains weltweit zu neutralisieren. Wer Malware blocken kann, so die Logik, kann auch 58 Streaming-Domains blocken. Ausserdem sei Quad9 zu einer Bemühenspflicht verpflichtet, setze aber nach eigenem Bekunden gar nichts um; schon das rechtfertige das Zwangsgeld. Dass Quad9 gegen die Mai-Entscheidung Berufung eingelegt hat, hält das Gericht für unerheblich, weil diese kraft Gesetzes vorläufig vollstreckbar ist.

Warum Quad9 nicht einfach sperrt

Am Tag nach dem Urteil, dem 22. Oktober, hat Quad9 unter dem Titel «Farewell, France» geantwortet. Die Stiftung schreibt, sie habe «die schwierige Entscheidung getroffen, die Quad9-Dienste ab Dienstag, dem 24. November, aus Frankreich zurückzuziehen». Die Begründung ist kurz: Die Umsetzung sei technisch nicht machbar und widerspreche dem Auftrag, der Öffentlichkeit zu dienen. Und grundsätzlicher: «We categorically refuse to alter or lie to you about the DNS responses you receive in a way that opposes your expectations.»

Technisch stehen Quad9 drei Wege offen, und keiner davon führt zu dem, was das Gericht will: eine Sperre, die nur Nutzer in Frankreich trifft.

Verzweigungsgrafik: Von der Pariser Sperranordnung (58 Domains sperren bis 14.11.2026, sonst 1000 Euro Zwangsgeld pro Tag) führen drei Wege weg. Nur für Nutzer in Frankreich sperren ist für Quad9 nicht möglich, weil es keine Zuordnung von Nutzern zu Ländern führt. Weltweit sperren über die Blockliste träfe alle Nutzer von 9.9.9.9. Gewählt hat Quad9 den dritten Weg: nicht sperren und den Dienst für Nutzer in Frankreich ab 24.11.2026 einstellen.
  • Nur in Frankreich sperren. Quad9 betont, keine Datenbank zu führen, die Nutzer einem Land zuordnet, und es gebe keine Methode, die Rechtsordnung eines Nutzers zuverlässig zu bestimmen. Ein öffentlicher Resolver sieht eine IP-Adresse, keinen Wohnsitz.
  • Weltweit sperren. Die 58 Domains liessen sich in die bestehende Blockliste aufnehmen. Sie gälte dann für alle Nutzer der filternden Adresse 9.9.9.9 weltweit, nicht aber für die ungefilterte 9.9.9.10. Quad9 lehnt das als extraterritorial ab: Ein Pariser Gericht würde bestimmen, was jemand in Zürich oder Nairobi auflösen darf.
  • Nicht sperren und gehen. Das ist der gewählte Weg.

Das Argument des Gerichts mit der Malware-Filterung trifft dabei einen wunden Punkt, aber nicht den entscheidenden. Quad9 filtert tatsächlich, das ist sein Geschäftsmodell als «Cyberprotection»-Dienst. Doch diese Filterung ist weltweit einheitlich und freiwillig gewählt: Wer 9.9.9.9 einträgt, bestellt den Malware-Schutz mit. Eine Länderliste auf Zuruf von Rechteinhabern ist etwas anderes, nämlich der erste Schritt zu einem Resolver, der je nach Herkunft der Anfrage unterschiedliche Wahrheiten ausliefert. Quad9 formuliert das so: «Once the tools of censorship are built, they are rarely used sparingly or justly.»

Bleibt die Frage nach der Wirksamkeit. Wer eine Piraterie-Seite sehen will, trägt in zwei Minuten einen anderen Resolver ein. Quad9 vergleicht die Sperre mit einem Stück Zeitungspapier, das jemand vor ein ganzes Stadion hält, um die Sicht auf ein Konzert zu verdecken. Die Electronic Frontier Foundation hält am 27. Oktober trocken fest, dass der Rückzug kein einziges rechtsverletzendes Angebot aus dem Netz entfernt. Gesperrt wird am Ende nicht die Piraterie, sondern ein Sicherheitsdienst.

Nicht der erste Resolver, der Frankreich verlässt

Quad9 ist nicht allein. Bereits im Juni 2024 hat Cisco seinen Resolver OpenDNS für Nutzer in Frankreich abgeschaltet, nachdem Canal+ eine Sperranordnung auf derselben Rechtsgrundlage erwirkt hatte. Die Mitteilung von OpenDNS, wiedergegeben bei TorrentFreak, nennt ausdrücklich den 28. Juni 2024 und Artikel L.333-10 des Code du sport. Dieselbe Mai-Anordnung zum Tennis richtete sich laut TorrentFreak nicht nur an Quad9, sondern auch an Google und an Whalebone, den Betreiber des EU-geförderten Resolvers DNS4EU.

Bemerkenswert ist, wie unterschiedlich die Pariser Richter mit den Adressaten umgehen. Gegenüber Cloudflare, NordVPN und Surfshark hat das Gericht am 7. Oktober 2026 beIN-Anträge auf Zwangsgelder von 10'000 Euro pro Tag abgelehnt. Diese Anbieter hatten einen Teil der Domains gesperrt, Cloudflare über sein CDN, die VPN-Anbieter per DNS auf ihren französischen Servern. Wer sich teilweise bemüht, kommt ohne Zwangsgeld davon; wer aus Prinzip ablehnt, zahlt. Das ist juristisch konsequent und setzt einen klaren Anreiz: Mitmachen ist billiger als Widerstand gegen Sperrinfrastruktur.

Laut Quad9 sind derzeit rund 20 weitere Verfahren gegen Quad9 und andere Resolver-Betreiber hängig. Die Tennissaison endet am 14. November, die anderen Sportsaisons nicht.

DNS-Sperren und die Schweiz: Quad9 hat das schon einmal durchgestanden

Für eine Schweizer Stiftung ist der Konflikt mit einem ausländischen Gericht nicht neu. Ab 2021 hat Sony Music Quad9 in Deutschland verklagt, um die Sperre einer Domain zu erzwingen. Das Landgericht Hamburg erliess eine einstweilige Verfügung, das Landgericht Leipzig gab Sony im Hauptverfahren recht. Am 5. Dezember 2023 drehte das Oberlandesgericht Dresden den Fall: Betreiber von DNS-Resolvern geniessen nach dem Urteil die Haftungsprivilegien von Zugangsanbietern, Quad9 haftet nicht als Täter. Möglich war die Zustellung in Zürich überhaupt nur wegen des Lugano-Übereinkommens. Gewonnen hat Quad9, bezahlt hat es trotzdem: Der Fall habe Jahre gedauert und «six figures» gekostet, schreibt die Stiftung heute.

Ganz so weit weg, wie es aus Zürcher Sicht scheinen mag, ist das französische Modell nicht. Auch die Schweiz kennt DNS-Sperren per Gesetz: Seit dem Geldspielgesetz setzt die Eidgenössische Spielbankenkommission nicht bewilligte ausländische Online-Casinos auf eine Sperrliste, und die ESBK schreibt dazu knapp: «Die ESBK verwendet DNS-Sperren.» Schweizer Internetanbieter haben fünf Tage Zeit, neue Einträge umzusetzen. Die Infrastruktur ist also da, nur der Kreis der Berechtigten ist kleiner. Wie dünn solche Grenzen sind, haben wir am Beispiel des Digital Services Act beschrieben: Was für einen eng begrenzten Zweck gebaut wird, findet erfahrungsgemäss weitere Zwecke.

Was das für euch in der Schweiz heisst

Direkt betroffen sind Nutzer in Frankreich. Quad9 nennt als Beispiele unter anderem die französische Digitalbehörde DINUM, das Forschungsnetz RENATER, EDF, SNCF und das Institut Pasteur, dazu «hunderte» weitere Netze. Ihnen bleiben rund 30 Tage zum Umstellen.

Für euch in der Schweiz ändert sich am 24. November zunächst nichts. Zwei Punkte solltet ihr trotzdem kennen:

  • Unterwegs in Frankreich. Wie Quad9 die französischen Nutzer ausschliessen wird, ist laut TorrentFreak noch nicht entschieden. Habt ihr auf dem Smartphone unter «Privates DNS» den Hostnamen dns.quad9.net eingetragen, kann es sein, dass die Namensauflösung in Frankreich ausfällt. Android schickt in dieser Einstellung laut Google alle Anfragen an genau diesen Server oder markiert das Netz als «kein Internetzugang», wenn er nicht erreichbar ist. Wer regelmässig über die Grenze fährt, trägt einen zweiten Weg ein oder schaltet vor der Reise auf «Automatisch».
  • Abhängigkeit von einem Resolver. Der Fall zeigt, dass auch ein gemeinnütziger, gut gemeinter Dienst wegfallen kann, nicht wegen Technik, sondern wegen Juristerei. Schweizer Alternativen gibt es, etwa den Resolver der Digitalen Gesellschaft, der nach eigener Angabe keine Sperrlisten anwendet, oder unseren eigenen Free DNS Server, der allerdings Werbe- und Tracking-Domains herausfiltert. Wer gar keinem fremden Resolver vertrauen will, betreibt einen eigenen im Heimnetz, etwa mit Pi-hole auf dem Raspberry Pi.

Ein VPN löst das Problem nur bedingt. Es verlagert die Namensauflösung zum VPN-Anbieter, und genau die stehen in Frankreich ebenfalls vor Gericht. Was ein VPN leistet und was nicht, steht in Bin ich mit einem VPN anonym?.

Fazit: Quad9 verlässt Frankreich, die Sperrlogik bleibt

Das Urteil vom 21. Oktober löst kein Piraterieproblem. Die 58 Domains bleiben für jeden erreichbar, der einen anderen Resolver einträgt, und ab dem 24. November verlieren französische Nutzer einen Dienst, der sie vor Phishing und Malware schützt. Mit dem Zwangsgeldurteil hat beIN damit vor allem eines erreicht: einen Präzedenzfall, dass ein öffentlicher DNS-Resolver entweder ein Länderfilter wird oder das Land verlässt.

Quad9 hat sich für das Gehen entschieden, und das ist die richtige Entscheidung. Ein Resolver, der je nach Herkunft andere Antworten liefert, ist kein neutraler Dienst mehr, sondern ein Verteiler für Sperrlisten, und die Liste wird nie kürzer. Dass ausgerechnet die Prinzipientreue mit Zwangsgeld belegt wird, während teilweise Anpassung straffrei bleibt, ist die eigentliche Botschaft aus Paris. Das Finale der WTA-Saison ist am 14. November. Das Verfahren über die Frage, wem das DNS gehört, dauert deutlich länger.

Quellen und weiterführende Links

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